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   RG, 04.01.1916 - II 653/15   

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https://dejure.org/1916,253
RG, 04.01.1916 - II 653/15 (https://dejure.org/1916,253)
RG, Entscheidung vom 04.01.1916 - II 653/15 (https://dejure.org/1916,253)
RG, Entscheidung vom 04. Januar 1916 - II 653/15 (https://dejure.org/1916,253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die Revision darauf gestützt werden, daß der Angeklagte nach dem Protokolle andere Angaben gemacht habe, als nach dem Inhalt der Urteilsgründe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 49, 315
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Das Tatgericht entscheidet gemäß § 261 StPO nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung, nicht aufgrund des Protokolls, für dessen Inhalt allein der Vorsitzende und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Verantwortung tragen (§ 271 Abs. 1 StPO), das regelmäßig nicht vorgelesen und erst nach der Verkündung des Urteils abgeschlossen wird (RGSt 49, 315, 316; BGH NJW 1966, 63; OLG Koblenz VRS 46, 435, 436; siehe ferner Hanack aaO Rdn. 82 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Das Tatgericht entscheidet gemäß § 261 StPO nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung, nicht aufgrund des Protokolls, für dessen Inhalt allein der Vorsitzende und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Verantwortung tragen (§ 271 I StPO), das regelmäßig nicht vorgelesen und erst nach der Verkündung des Urteils abgeschlossen wird (RGSt 49, 315, 316; BGH NJW 1966, 63; OLG Koblenz VRS 46, 435, 436; s. ferner LR-Hanack aaO, Rn 82 mwN).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Das Revisionsgericht hat nicht zu prüfen, ob die Feststellungen im Urteil mit dem übereinstimmen, was die Sitzungsniederschrift über den Inhalt der Aussagen angibt (RGSt 5, 352, 353; 49, 315; unveröffentlichtes Urteil des Senats vom 27. November 1956 - 5 StR 450/56 -).
  • BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64

    Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen -

    Das Sitzungsprotokoll bringt über den Inhalt einer Zeugenaussage gegenüber den Feststellungen im Urteil keinen Gegenbeweis (s. § 274 StPO; RGSt 49, 315).
  • BGH, 19.06.1962 - 5 StR 177/62

    Rechtsmittel

    Das gilt auch, soweit die Angaben des Urteils (z.B. über die Verteidigung des Angeklagten) vom Inhalt der Sitzungsniederschrift abweichen (RGSt 49, 315; BGH in 5 StR 450/56 vom 27. November 1956).
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